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Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO — Pflicht auch bei KI-Cloud-Diensten.

AuftragsverarbeitungGlossarAuftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO — Pflicht auch bei KI-Cloud-Diensten. ist ein Kernbegriff der DSGVO: Ihr Unternehmen bleibt Verantwortlicher, der Anbieter verarbeitet Daten nur im Auftrag. Dafür braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA) nach Art. 28 DSGVO — mit Weisungsrechten, TOMs, Subunternehmern und Lösch-/Rückgabepflichten.

Wann es greift

Typisch bei Cloud und SaaS: Microsoft 365, Azure, Copilot-Dienste, Ticketsysteme, HR-Tools. Sobald Mitarbeitende personenbezogene Daten (Kunden, Beschäftigte, Interessenten) in ein externes System eingeben oder dort speichern, ist die Rollenklärung Pflicht — nicht erst bei einem KI-Pilotprojekt.

Bei KI-Tools kommt hinzu: Prompts, Dateianhänge und Chatverläufe können Personenbezüge enthalten. Ohne AVV und klare Zweckbindung ist der Einsatz oft nicht vertretbar.

Was im AVV stehen muss (praxisnah)

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art der Daten und Kreis der Betroffenen
  • Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
  • TOMs (technische und organisatorische Maßnahmen)
  • Hinzuziehen von Unterauftragsverarbeitern (Subprozessoren) und Informationswege
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung, Nachweis

Microsoft stellt für seine Unternehmensdienste standardisierte Datenschutzbedingungen bereit. Andere KI-Anbieter variieren stark — Consumer-Accounts sind für Unternehmensdaten in der Regel ungeeignet.

KI-spezifische Prüfpunkte

  1. Werden Eingaben zum Modelltraining genutzt? (bei Unternehmens-Microsoft-Diensten in der Regel nein; bei Consumer-Tools oft anderes Regime)
  2. In welcher Region laufen Verarbeitung und Speicherung? (EU Data Boundary, Azure-Regionen)
  3. Welche Subprozessoren (z. B. Modell-Anbieter hinter Azure-Diensten) sind gelistet?
  4. Sind interne Richtlinien klar: welche Daten dürfen ins Tool?

Abgrenzung

RolleKurz
Verantwortlicherentscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung
Auftragsverarbeiterverarbeitet nur im Auftrag, weisungsgebunden
Gemeinsame Verantwortlichkeitzwei Stellen legen Zwecke gemeinsam fest (seltener, aber möglich)

Auftragsverarbeitung ist DSGVO-Handwerk. Der EU AI Act ersetzt den AVV nicht — er kommt bei KI-Risiken und Betreiberpflichten zusätzlich ins Spiel.

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